Freitag, 25. Januar 2013

Ihr Geld ist längst verplant!

  Von Christian Moosegger

Aber nicht für Ihre Altersvorsorge. Sie meinen jetzt vielleicht naiv, dass die Euronen, die Sie monatlich in Ihren Sparvertrag bei der Versicherung stecken, Ihnen gehören? Nun hören Sie mal! Finden Sie diese Einstellung nicht etwas egoistisch?

Foto: krisenfrei.wordpress.com
Nun, das war irgendwann in der Anfangszeit der Finanzdienstleistungen sicher der Fall, es hat sich aber grundlegend einiges geändert. Natürlich sehen Sie jährlich das (schwindende) Guthaben Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung/ Ihres Aktienfonds auf der Abrechnung, sofern Sie die überhaupt öffnen wenn der freundliche Mitarbeiter der Post sie Ihnen überreicht hat. Und falls Sie sich die professionell gestalteten Cellulose-Ausdrucke betrachten, heißt das noch lange nicht, dass diese auch transparent genug formuliert wurden, um sie zu verstehen. Die Experten in den Glaspalästen sind nämlich sehr erfinderisch, wenn es darum geht, unangenehme Zahlen gut zu verstecken bzw. umzuformulieren.

Wie schon einmal angedeutet: Mit den vielen, uns vorliegenden, haarsträubenden Jahresaufstellungen über Rückkaufswerte und Fondsguthaben könnten wir das eine oder andere Gruselkabinett tapezieren!

Es ist allerdings noch längst nicht damit getan, dass Sie – sofern Sie es erkennen – „nur“ einen großen Teil Ihrer Ersparnisse längst den gut bezahlten Konzernbossen samt „Berater“ und Verwaltungsstab geopfert haben. (Ein Trost vorab: Neben den erschreckenden Erkenntnissen und offensichtlichen Einbußen für Ihre finanzielle Zukunft kann ich Ihnen auch eine pragmatische, wenn auch ungewöhnliche Lösung vorstellen und werde darauf auch gern bei Interesse näher eingehen.) 

Im Folgenden will ich Ihnen aufzeigen, welche „Sprengfallen“ Sie sich zusätzlich noch unbewusst zugelegt haben, als Sie damals Ihrem Freund oder dem netten Bänker vertrauten. Sie lesen heute vielleicht zum ersten Mal eine Liste von "Highlights" für LV-Verträge, die sich sehen lassen kann. Nehmen Sie vielleicht als betroffener Kunde schon mal vorsorglich eine Herztablette zur Hand:

Seit 1983 darf man Kapitallebensversicherungen bereits als „legalen Betrug“ bezeichnen (LG Hamburg Az 74 047/83). Allein schon aufgrund dieser Tatsache fällt es mir schwer, solche Verträge überhaupt in den Bereich der „Ruhestandsplanung“ zu interpretieren,

                                                                                                                                              


§ 89 VAG, Verbot der Auszahlung, Verpflichtung zur Einzahlung: Auch diese Zeitbombe dürfte eigentlich klar und deutlich aufzeigen, worauf Sie sich damals eigentlich eingelassen haben. Allerdings können Sie da nun wirklich nichts dafür, denn dieses Gesetz ist noch relativ jung und wurde erst im Zuge der Finanzkrise „erfunden“. Warum wohl? Lesen Sie unbedingt den letzten Satz in Absatz 2 in dieser Rechtsnorm – Sie werden es kaum glauben! Ach ja: In Österreich gibt’s das natürlich auch, da finden Sie das Ganze unter § 98 VAG. Ob diese Ähnlichkeit Zufall ist, verschließt sich meiner Kenntnis


Zinsen gibt es nur auf den Sparanteil! Will heißen, Sie zahlen 100 Euro ein, 70 Euro z.B. „arbeiten“ nur, weil ja die Konzernspitze und der ganze Apparat auch leben wollen. Und nun setzen Sie den Kosten von 30% mal eine Rendite von 3% entgegen. Trösten Sie sich: In gut 16 Jahren sind Sie bereits im Plus! Wenn Sie allerdings einen Vertrag erwischt haben mit 50-60% Kosten, dann wird’s eng bis zur Rente.
Die nötige Wartezeit beim derzeitigen Garantiezins von 1,75% will ich Ihnen hier ersparen, das würde evtl. an Körperverletzung grenzen!


Bis zu 50% und mehr Ihres Geldes stecken in Staatsanleihen, auch in PIIGS-Staaten. Da kommt doch Freude auf, oder? Wenn Sie jetzt meinen, die Rettungspakete werden das schon irgendwann ausgleichen, sind Sie kein Optimist, sondern Phantast. Sorry, dass ich das so deutlich formuliere, aber die täglichen Fakten sprechen für sich!


Ein Großteil wurde darüber hinaus in Pfandbriefe investiert. Sie erinnern sich? Subprime-Krise? Da war doch was…Richtig: Hier sind wir konkret beim Thema wertlose Sicherheiten und Sie sehen: Ihr „Investment“ wird immer interessanter!


Haben Sie mitbekommen, dass der Bundestag bei einem Beschluss am 08.11.2012 der Meinung war, Sie sollten nicht mehr oder nur sehr gering an den stillen Reserven Ihres Versicherungsunternehmens beteiligt werden? Ich will Ihnen den ellenlangen Text des Bundestagsbeschlusses ersparen und verweise auf einen komprimierten Beitrag in diesem Finanzforum.


Und last but not least: Auch die EU ist offensichtlich der Ansicht, Sie sollten doch nicht so egoistisch Anspruch auf Ihre Ersparnisse stellen. Deshalb wurde am 08.Januar 2013 eine Enteignungsklausel vom Stapel gelassen, die sich gewaschen hat. 

                                                                                                                                              


Wenn Sie nun aus diesem Schlamassel möglichst unversehrt rauskommen wollen, benötigen Sie ungewöhnliche bzw. unbekannte Lösungswege. Derer gibt es im ganzen Bereich der Finanzplanung äußerst wenige. Einen davon kann ich Ihnen - wie oben bereits erwähnt - vorstellen.

Und: Denken Sie ganz bewusst beim Durchlesen der soeben dargestellten „Highlights“ daran, WARUM denn solche Regelungen zum Teil erst vor kurzem ins Leben gerufen wurden. Eine verwegene Vermutung meinerseits: Könnte es evtl. damit zusammenhängen, dass die Finanz/Wirtschafts/Euro/Schulden- oder was auch immer-Krise den Zenit noch lange nicht überschritten hat? Satire - Aus! 

6 Kommentare:

  1. Hallo!
    Ich zahle monatlich 100 Euro in eine DEVK Lebensversicherung. Soll ich die Stilllegen?
    LG
    MM

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    1. kauf dafür lieber für 100,00 EUR im Monat Silber

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  2. Wenn Sie sich jeden Monat für dieses Geld Silber kaufen, werden Sie wohl am Ende mehr davon haben.

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  3. Hallo MM,
    Stillegen bedeutet nichts anderes, als dass das noch vorhandene Kapital von den Kosten aufgefressen wird, die nach wie vor bestehen. Mir liegen genügend Beispiele vor, in denen der Kunde nach einigen Jahren einen netten Brief erhält mit der Mitteilung, dass das Restkapital nun aufgebraucht wäre und er den Versicherungsschein "entsorgen" könnte.
    Nicht unbedingt erstrebenswert, oder?
    Es gibt bessere Lösungen. U.a. so wie im Artikel angedeutet die Möglichkeit, nahezu alle bisherigen Verluste auszugleichen. Und zwar auf seriöse Art, es gibt genügend negative Gegenbeispiele!

    Monatlich Silber kaufen wäre natürlich eine Opotion, erstetzt Ihnen aber nicht den bisherigen Verlust beim Rückkaufswert.
    Sie können mich ja gern kontaktieren unter moosegger@wohlstandsbildner.de

    Herzlichen Gruß

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  4. ....und wo bleibt jetzt der angekündigte vorschlag, wie man aus der nummer rauskommt?

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  5. Der erwähnte Vorschlag zum Verlustausgleich ist ein Bonussystem, das unsere Kunden nutzen können.

    Da die Höhe des Bonus - je nach Beschaffenheit des bisherigen Vertrages - unterschiedlich ist, benötigen wir die Mitteilung des Rückkaufwertes bzw. des aktuellen Fondsguthabens.

    Erst dann ist es möglich, den garantierten Verlustausgleich (bis 100%) zu prüfen.
    Darum hatte ich die email-Adresse angegeben.

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