Sonntag, 3. Februar 2013

Ist wenigstens Ihr Bankguthaben noch sicher?

  Von Christian Moosegger

Eine berechtigte Frage, nachdem in meinem Beitrag von 25.Januar die 7 Zeitbomben für Ihre Versicherungsverträge dargestellt wurden. Könnte ja sein, dass Sie sich hier als Bankkunde beruhigt zurücklehnen und meinen, das geht Sie nichts an. Wie sieht es also nun aus mit der oft zitierten Garantie Ihres Bankvermögens durch den Einlagen-Sicherungsfonds? Was ist dran an dieser „Sicherheit“?

Mit den vorhandenen schriftlichen Quellen zu diesem Thema könnte man sich stundenlang durch Vorschriften und Texten quälen und als Laie trotzdem den Eindruck erhalten, es handele sich hier um spanische Dörfer. Darum will ich es kurz und knapp auf den Punkt bringen:

IHR Geld als z.B. Sparkassenkunde ist sicher, solange die Bank nicht in Schieflage gerät. Ist das der Fall, greift theoretisch der Unterstützungsfonds der Sparkassen ein. So zumindest in §2 (Seite 3) des Unterstützungsfonds der Sparkassen nachzulesen.

Wenn Sie nun §20 näher betrachten (Seite 13), finden Sie dort kurz und knapp folgenden Satz: 

„Die Mitgliedssparkassen haben keinen Rechtsanspruch auf Stützungsmaßnahmen.“

Punkt. Aus. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

Wenn also kein Rechtsanspruch besteht, können Sie mal sicher davon ausgehen, dass bei Eintritt dieses Szenarios auch definitiv von diesem §20 Gebrauch gemacht wird und keiner Bank aus Kulanzgründen unter die Arme gegriffen wird. Ansonsten gäbe es diese Regelung gar nicht! Was das in der Folge für die angebliche Sicherheit Ihres Bankguthabens bedeutet, muss wohl nicht näher erläutert werden.

Nachdem laut §19 alle Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, werden Sie über diese Probleme auch sicher nicht rechtzeitig informiert werden, um Ihre Schäfchen in Sicherheit zu bringen. Interessant wird diese Problematik auch in der Financial Times Deutschland (FTD) dargestellt mit folgender Aussage: 

„EU-Pläne gefährden die Notfallreserven der Deutschen, wettern die Sparkassen. Doch viel zu plündern gibt es gar nicht. Denn die Töpfe sind ziemlich leer.“

Äußerst bedenklich, nicht wahr?

Dies gilt übrigens für JEDE Bank, wie der Bund der Sparer ausführlich darstellt! Auch für Privatbanken, z.B. auf folgender Infoseite eines Rechtsanwalts nachzulesen.

"Bankkunden haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Schadensersatz aus dem Einlagensicherungsfonds privater Banken."

Apropos: Was Sie als Bankkunde in vielen Fällen als "Service" zu erwarten haben, wird in folgender ZDF-Reportage von 30.Januar 2013 mitgeteilt. Geschätzte 40 Mrd. Euro Kundengeld gehen jährlich(!) durch Falschberatung verloren! Sie sehen also: Die Auswahl an Alternativen, mit denen Sie sich auf einen finanziell gesicherten Ruhestand vorbereiten können, ist mehr als überschaubar! 

Der Vorteil für Sie trotz dieser unangenehmen Warheiten: Es wird für Sie einfacher, aus den noch vorhandenen Möglichkeiten jene Entscheidung zu treffen, die nicht nur logisch nachvollziehbar ist, sondern Ihnen darüber hinaus auch noch ein gutes Bauchgefühl verschafft!

1 Kommentar:

  1. Alle Bankkunden-Gelder sind nicht nur wegen des quasi nicht vorhandenen Einlagensicherungsfonds in Gefahr, sondern insbesondere durch:

    1.) die immer stärkere Euro-Entwertung
    2.) den drohenden Euro-Zusammenbruch

    Desweiteren kommt auf Immobilienbesitzer, die Ihre Immobilie bezahlt oder zu min. 50 % abgezahlt habe, die Zwangshypothek aller Wahrscheinlichkeit zu! D.h.: über das Lastenausgleichsgesetz von 1952 wird per Zwang eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen und der Besitzer zahlt diese innerhalb von 30 Jahre, vermutlich an die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab.

    Es gibt hier wirklich eine alternativlose Lösung (andere Möglichkeiten funktionieren nicht), um einmal bei Frau Merkel zu bleiben, diese hier jetzt darzustellen, ist jedoch nicht sinnvoll.

    Andreas Popp empfiehlt den Verkauf. Ich empfehle den idealeren Weg.

    Betroffene können sich bei mir melden, wenn das hier zulässig ist.

    Schreiben Sie mir unter:
    Zwangshypo-Loesung@online.de


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